Was kontrolliert die Polizei?

Wem sein Auto zu langweilig ist, kann es mit unendlich vielen Anbauteilen individualisieren – breitere Reifen, mehr Leistung oder besserer Sound. Das ist generell nicht verboten, solange alle Gesetzesauflagen erfüllt werden. So heißt es in §22 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sinngemäß, dass bestimmte Einrichtungen eines Fahrzeugs immer in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Hintergrund ist, dass bestimmte Teile natürlich elementar Einfluss auf die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges haben und hier „keine Experimente“ geduldet werden können, welche den Fahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer möglicherweise gefährden könnten.

Das Wichtigste, was beachtet werden muss, haben wir mal kurz und kompakt zusammengefasst.

 

Wann ist Tuning erlaubt?


Generell müssen alle Veränderungen/Umbauten im Straßenverkehr zulässig sein und legal benutzt werden dürfen. Ein amtliches Prüfzeichen, wie z.B. eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG), eine EG-Betriebserlaubnis oder eine ECE-Genehmigung ist für alle neuen An- oder Umbauteile zwingend notwendig. Oder ein Teilegutachten von einer technischen Prüfstelle, wie etwa vom TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS. Ein Gutachten kann, obwohl das amtliche Prüfzeichen vorhanden ist, zusätzlich notwendig sein, nämlich dann, wenn sich mehrere Teile gegenseitig beeinflussen oder, wenn sie andere Auswirkungen auf das Auto haben – in diesen Fällen ist eine Begutachtung durch einen Sachverständigen erforderlich.


Und was muss eingetragen werden?


Grundsätzlich muss alles, was Geräusch- und Abgaseigenschaften beeinflusst und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden könnte, eingetragen werden. Es lässt sich schwer verallgemeinern, welche Änderungen vom Fachmann geprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Attraktive Felgen mit breiteren Reifen beispielsweise sind äußerst beliebt, denn sie verändern nicht nur eindrucksvoll die Optik sondern verbessern durch die breitere Aufstandsfläche der Reifen auch die Fahrstabilität, es können höhere Seitenkräfte bei Kurvenfahrt aufgebaut und kürzere Bremswege erzielt werden. Aber eine neue Rad/Reifenkombination, die der vom Autohersteller freigegebenen abweicht, muss immer ein Prüfer abnehmen.

WICHTIG: Alle Teile müssen über eine Kennzeichnung und über begleitende Dokumente verfügen, in denen der Verwendungsbereich, die technische Beschaffenheit und die damit verbundenen Auflagen beschrieben werden. In Deutschland regelt die StvZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) was erlaubt und was nicht erlaubt ist, speziell die Paragraphen (§) 19, 20, 21, 22 und 30. Der genaue Gesetzestext kann unter https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012 nachgelesen werden.

Wer aber ganz sicher gehen will, informiert sich am besten bereits vor anstehenden Umbaumaßnahmen bei einer der zahlreichen technischen Prüfeinrichtungen, damit vermeidet man unnötige Kosten und Ärger. Auch sollte die Versicherung unbedingt nach einer Tuningmaßnahme informiert werden, denn unabhängig von der Frage der Betriebserlaubnis, prüft die Versicherung nach jeder nachträglichen Veränderung die Risikolage und passt gegebenenfalls die Prämie an. Im Kaskobereich verhält es sich zudem so, dass nur bei rechtzeitiger Meldung die verbauten Teile mit in den Vertrag und damit den Versicherungsschutz eingeschlossen und im Schadensfalle ersetzt werden. Wird der Versicherung das Tuning nicht gemeldet und kommt es zum Unfall, kann sie prüfen, den Fahrer wegen der Gefahrerhöhung in Regress zu nehmen.

 

Was wird bei einer Verkehrskontrolle geprüft?

Bei einer anstehenden Verkehrskontrolle wird im Allgemeinen folgendes überprüft:
▪ Der Führerschein
▪ Der Fahrzeugschein
▪ Die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges (Beleuchtungseinrichtung, Profiltiefe der Reifen)
▪ Die Umweltvorschriften (Geräuschverhalten)
▪ Die Fahrtüchtigkeit

Was interessiert die Polizei bei getunten Fahrzeugen besonders?

Bei einer Überprüfung von umgerüsteten Autos wird besonders auf folgendes geachtet:
▪ Die Freigängigkeit und Zulässigkeit bei Rad-/Reifen-Kombinationen
▪ Die Bodenfreiheit und Zulässigkeit bei Sonderfahrwerken
▪ Die Zulässigkeit der Beleuchtung
▪ Die Zulässigkeit bei Karosserie-  und/oder Anbauteilen
▪ Die Lautstärke und Zulässigkeit bei Abgasanlagen
▪ Die Zulässigkeit von Sportlenkrädern (Sonderräder)
▪ Der Führerschein
▪ Der Fahrzeugschein


Was droht, wenn die Eintragung fehlt?


Änderungen an Fahrzeugen unterliegen gesetzlichen Regelungen, werden sie nicht beachtet, kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) kommen. Dann ist das Auto auf öffentlichen Straßen verboten und bei einer Kontrolle fallen Verwarnungsgelder oder Bußgelder und Punkte an und nicht selten  erlischt sogar der Versicherungsschutz.


Fazit:

Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass bei der Teilnahme am Straßenverkehr keine erhöhte Betriebsgefahr besteht und Insassen optimal vor Unfällen geschützt sind. Dies regelt der § 30 der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) und gilt für alle Fahrzeuge.

Wenn Serienfahrzeuge geändert werden, gilt  § 19 StVZO. Hierüber wird geregelt, welche Modifikationen einen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben können und wann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann.

Die Polizei empfiehlt deshalb, ausschließlich zugelassene Tuningteile zu verbauen und diese, falls erforderlich, in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen und die notwendigen Dokumente (ABE, EG-Genehmigungen etc.) mitzuführen. Das Nichtmitführen von vorgeschriebenen Dokumenten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden.

Bevor man also ein Verwarnungsgeld oder eine Anzeige riskiert oder im schlimmsten Fall sogar eine Fahrzeugstilllegung droht, sollte man sicherheitshalber bei einem der technischen Prüfdienste (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ) nachfragen und sich Gewissheit verschaffen.

Alternativ findet man auch viele Antworten zum Thema Tuning in der „Tune it safe-Broschüre“ des VDAT – hier der Link: https://www.tune-it-safe.de/tuning-lexikon/nachweise-und-regeln/